- Durchführung der Alarmierung durch die Behörde mit Einrücken ins Landratsamt
- Inbetriebnahme der Funkanlagen im Landratsamt
- Ausrücken von Funkamateuren zur Schadensstelle
- Herstellen der sicheren Kommunikation zwischen Landratsamt und der Schadensstelle
- Übermittlung von Meldungen von und zur ÖEL (Örtliche Einsatzleitung)
NFG-LA: 25.6.2014
Die Notfunkgruppe Landshut nahm am 25. Juni 2014 erstmals an einer groß angelegten Alarmierungsübung im Landkreis Landshut teil. Die Aufgabenstellung war: